Ich empfehle folgende Sicherheitsstandarts:
Motoren
1. Eine Glocke sollte von einem Motor angetrieben werden, der eine Drehzahl bis 500 Umdrehungen pro Minute hat. In dem Motor muß ein Rundstabläufer eingebaut sein. Widerstandsläufer oder
Stromverdrängungsläufer machen die Glocken kaputt. Beim Anschluß des Motors an das Netz ist die VDE 0100 Teil 410 einzuhalten. Ein Motorvollschutz ist durch eine eingebaute Thermosicherung zu gewährleisten.
2. Das zum Antrieb zugehörige Seilrad darf nicht kleiner sein als der Schärfendurchmesser der Glocke und nicht größer als max +15 %. bei Verwendung eines Motors mit bis zu 500 Touren.
3. Ab einem Glockengewicht von 100 kg muß jeder Motor, auch bei Einzelglocken, eine Bremse haben, die als Bremslüfter ausgeführt ist. Die Bremse sollte erst einsetzen, wenn die Glocke, nach
dem Abschalten des Antriebes, in geringerer Elovation schwingt und zu einseitigen Anschlägen neigt. Eine Vollbremsung sofort nach dem Abschalten nur in Notfällen. Eine abgebremste Glocke sollte nach dem Stillstand
im lotnach unten hängen. Die Bremse ist dementsprechend einzustellen.
M6. Die Antriebskette darf, wie bei einem Motorrad, nicht stramm gespannt werden und muß sich seitlich leicht ca. 30 mm seitlich bewegen lassen,
Steuerung
S1. Die Montage einer vollelektronischen Glockensteuerung im gleichen Raum oder unmittelbarer Nähe mit einer Funkantenne ist grob
fahrlässig. Die Steuerkabel für vollelektronische Glockensteuerungen sind grundsätzlich von Starkstromkabel getrennt in einem Kabelkanal mit Mittelsteg oder in zwei Kuparohren zu verlegen. Der Schaltkasten
muß komplett aus Stahlblech hergestellt, in Schutzart mind. IP44 und Standortgeerdet sein, um eine ausreichende elektrische und hydroskopische Schirmung zu gewährleisten. Die Steuerkabel selber müssen ebenfalls als
abgeschirmte Leitung ausgeführt sein, wobei dir Schirmung selber auf (!!!) Erdpotential (!!!) liegt.
2. Die Steuerung soll dem Handläuten nahe kommen. Kurze, impulsartige Schaltzeiten, vor oder hinter dem Nulldurchgang sind zu vermeiden.
3 Bei jeder Art von elektonisch geregelter Steuerung müssen Abwurfelemente 50 mm hinter dem Laufweg auf der Kette montiert werden. Ausnahme ist hier die Steuerungsart “Wendeschütze mit
Zeitrelais”, sofern der Motor bis hinter dem Nulldurchgang schaltet und die Übersetzung Seilrad - Motor im richtigen Verhältnis dimensioniert ist.
4. An jeder Steuerung muß ein Not Aus Taster montiert werden, der bei Auslösung die gesamte Anlage abschaltet. Beim Anschluß der Steuerung an das Netz ist die VDE 0100 Teil 410 einzuhalten.
Turmtechnik
1. Der Anschluß des Glockenstuhles oder eine der elektrischen Komponenten an den Blitzableiter ist grob fahrlässig und nach VDE verboten.
2. Resonanzfälle der Glocken mit dem Turm sind unverzüglich dem zuständigen Bauamt zu melden. Die Anlage ist dann vom Glockentechniker bis auf weitere Entscheidung vom Bauamt vom Netz zu
trennen.
3. Eine ausreichende Beleuchtung des Turmaufstieges, wenigstens mit befestigten Leitern besser aber mit Treppen, ist erforderlich. Für durch mangelhafte Beleuchtung entstandene Unfälle oder
defekte Aufstiegsmittel und Fußböden haftet die Kirchengemeinde. In der Glockenstube muß eine blendfreie, durchschnittliche Beleuchtung von mind. 300 Lux vorhanden sein. Halogenstrahler sind als Beleuchtungsmittel
hier, wegen zu hoher Leuchtdichte und Hitzeentwicklung, ungeeignet. Angemessene Beleuchtungsmittel im Turmaufstieg sind Schiffsarmaturen mit einer 60W Glühlampe, die eine durchschnittliche Beleuchtungsstärke von 150
Lux erzeugen, und im Glockenstuhl an der Decke montiert sind oder 2x eine 58 Watt Leuchtstofflampen warmweiß, ab einer Grundrißfläche von 4m x 4m und ab 2m Höhe.
4. In jeden Glockenturm sind wenigstens ein Nistkasten für Turmfalken sowie Ruhemöglichkeiten für Fledermäuse zu installieren und regelmäßig nach Bedarf zu säubern.
Glockenstuhl
1. Das für neue Konstruktionen verwendete Holz muß folgende Kriterien erfüllen: Eiche, mindestens Güteklasse 2, allseitig gehobelt und gefaßt. Der Schutzanstrich darf nur mit
naturidentischen Mitteln erfolgen, die keinerlei Auswirkung auf im Turm lebende Tiere haben.
2. Der Glockenstuhl muß als eigenständige, freitragende Konstruktion in der Glockenstube aufgestellt werden und darf keinen Kontakt zu den Turmwänden haben. Es darf auch kein voller Kontakt
mit dem Fußboden bestehen. Daher sind die Fundamentbalken des Stuhles auf Eichenholzplatten oder aber Kautschukmatten zu stellen, die einen Abstand von ca. 60cm zueinander haben. Auf jeden Fall müssen aber die
Eckpunkte des Glockenstuhles und kraftauffangende senkrechte Stützbalken damit unterlegt werden.
3. Zulässige Verbindungselemente sind Holznägel, Holzdübel, Verzapfungen und durchgehende Schraubverbindungen.
Die Joche
1. Das Material für das Joch sollte abgelagertes Eichenholz sein. Ungünstig ist das Einschlagen von Eisenteilen. Besser sind Schraubverbindungen, die man wieder entfernen kann oder das
Einschlagen von Holzdübeln oder Holznägeln, um eine spätere Renovierung des Joches zu gewährleisten.
2.Lagerzapfen dürfen vom Vierkant abgedreht werden, wenn man zur Vermeidung einer Sollbruchstelle einen übergroßen Radius im Zentelbereich als Übergang andreht. Verwendet wird hier am
besten Wellenstahl. Auf angeschweißte Schraubverbindungen an den Halteklammern zur Befestigung der Wellen im Holz sollte man besser verzichten, da jede Schweißnaht eine Schwachstelle ist.
J6: Der Holzschutz des Joches darf nur mit naturidentischen Mitteln erfolgen, die keinerlei Auswirkungen auf lebende Tiere im Glockenturm haben.
Klöppel
1. Die Klöppelaufhängung muß aus der Glocke mittels Schraube auf dem Joch herausnehmbar sein. Der Klöppel wird an der Klöppelaufhängung mit nur einem Lederband aufgehangen, daß zusätzlich
von einem U-förmigen Eisenband umschlossen ist , dessen Seiten bündig zur Wandung der Klöppelgabel verlaufen. Der Klöppel sollte sich - so ausgerüstet - nach oben hin max 10mm und zu den Seiten max. 30 mm bewegen
lassen. Bei Stahlglocken sind zusätzlich Bronceanschlagbacken auf die Klöppel einzusetzen.
Anschlaghämmer
1. Ein Anschlaghammer darf als Fallhammer oder Zughammer ausgeführt werden. Als Zughammer muß die Steuerung zusätzlich eine Einschaltbegrenzung im 100-500 Millisekundenbereich besitzen. Das
gleiche gilt bei Verwendung von zulässigen Magnethämmern.
2 Ein Anschlaghammer darf niemals in eine läutende oder ausklingende Glocke schlagen können. Dafür ist eine elektrotechnische Verriegelung zu installieren, die wirksam ist, bis das die
Glocke zum Stillstand kommt.
3. Bei Stahlglocken kann auch der Anschlaghammer mit einer Bronzebacke bestückt werden.
Glocke
1. Eine Bronzeglocke darf nur im Winkel von 45 Grad zur Gewinnung neuer Anschlagstellen gedreht werden. Eine 90 Grad Drehung kann die Glocke springen lassen. Eine Drehung der Glocke ist bei
Abnutzung des Schlagringes von mehr als 15 % erforderlich.
Glocke3. Der Schwingungswinkel einer Glocke, die an einem geraden Joch hängt, darf einen gesamten Winkel von max. 120 Grad nicht übersteigen
Wartung
Eine Glockenanlage muß einmal jährlich von einem Fachmonteur, zumindest gemäß der Wartungsvorschrift des Beratungsausschusses für das Deutsche Glockenwesen, gewartet werden. Darüber hinaus
muß ein glockentechnisch unterwiesener Handwerker des Metallfaches alle drei Monate eine Sichtkontrolle durchführen.
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